Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge für 2019 müssen bis 30.9.2020 gestellt werden

Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge für 2019 müssen bis 30.9.2020 gestellt werden

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ermöglicht inländischen Unternehmern, sich die im Ausland gezahlte Vorsteuer erstatten zu lassen. Die Anträge für 2019 sind bis zum 30.9.2020 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen.

Handlungsempfehlung:

Der Antrag muss zwingend elektronisch über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern gestellt werden. Zu beachten sind die Antragserfordernisse für die einzelnen Mitgliedsstaaten. So gibt es teilweise Mindestbeträge und teilweise sind Vorsteuern aus bestimmten Leistungsbezügen vom Vergütungsverfahren ausgeschlossen.