Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beinhaltet in Deutschland weit mehr als nur die Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. So ist neben der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen der Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenso ein Bestandteil des Arbeitsrechts wie alle Themen rund um Betriebsrat und Betriebsverfassung. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist es da schwer, den Überblick zu behalten, insbesondere, weil sich im Zuge der EU-Angleichungen immer wieder neue Regelungen ergeben. Rechtsberatung verstehen wir hier nicht nur reaktiv als Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren, sondern auch bereits präventiv. Denn durch eindeutige vertragliche Regelungen lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen häufig vermeiden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Rechtsfragen aktiv und haben immer ein Auge darauf, wann Umstellungen im betrieblichen Alltag notwendig und sinnvoll sind.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung zu Fragen des Individualarbeitsrechts
  • Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
  • außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten
  • anwaltliche Vertretung bei Gerichtsverfahren

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