Erbrecht

Vielfach wird die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht mit dem einfachen Entwurf eines Testamentes gleichgesetzt. Dabei verbirgt sich hinter diesem Bereich viel mehr als die Regelung der Hinterlassenschaft. Zum einen empfiehlt es sich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, den Nachlass bzw. die Unternehmensnachfolge langfristig im Voraus zu gestalten und zu regeln. Mit einer langfristigen Planung können nicht nur Vermögensvorteile sichergestellt und -nachteile verhindert, sondern vor allem kann Streit unter den späteren Erben vermieden werden. Im Fall von Unternehmen kann eine nachhaltige Zukunftsplanung erfolgen, die ihren Beitrag zur Sicherung des Unternehmens auch für kommende Generationen leistet. Für uns als beratende Anwälte bedeutet dies auch, dass wir eng vernetzt mit unseren Kollegen aus der Steuerberatung zusammenarbeiten, vor allem, weil Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Schenkungsteuerrecht eng miteinander verknüpft sind.

Zum anderen ist anwaltliche Hilfe aber auch dort unverzichtbar, wo Erben sich streiten. Hier sind wir für unsere Mandanten da, um ihre Rechtspositionen außergerichtlich, aber auch im Gerichtsprozess zu klären und zu wahren.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • allgemeine erbrechtliche Beratung
  • Fertigen von Testaments- und Erbvertragsentwürfen
  • außergerichtliche Vertretung
  • anwaltliche Vertretung vor Gericht

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